Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.invest-in-mv.de/. Diese Website wurde am 25.05.2023 veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landes­behinderten­gleich­stellungs­gesetz – LBGG M-V) vom 29.05.2021
  2. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020.

Feedback

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

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Kontakt

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH
PR/ Marketing
Schlossgartenallee 15
19061 Schwerin
Telefon: +49 (385) 59 2 25 - 36
Telefax: +49 (385) 59 2 25 - 22
E-Mail: info@invest-in-mv.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise gemäß § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Eine Unvereinbarkeit besteht insbesondere in folgenden Punkten:

  • Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.
  • Die Kontraste einiger Elemente oder der Tastaturfokus, sind nicht ausreichend, sodass die Sichtbarkeit und Navigation eingeschränkt sind.
  • Es gibt Defizite in der Bedienbarkeit mit der Tastatur.
  • Einige Inhalte sind für Screenreader nicht optimal zugänglich.

Nicht barrierefreie Inhalte

Darüber hinaus sind folgende Richtlinien nach WCAG 2.0 auf manchen Seiten nicht erfüllt:

  • Einige Inhalte werden von Screenreadern nicht korrekt ausgelesen:
    • Texte der Linked-In-Beiträge werden nicht ausgelesen
    • Eckige Klammern werden ausgelesen
    • Schalter zum abspielen
    • Link zum Abspielen eines Videos hat keinen aussagekräftigen Titel
    • Kachelinhalte können vom Screenreader nicht übersprungen werden
    • Fax-/Telefon-Nummer im Footer sind nicht textlich beschrieben
    • Akkordeon-Inhalte sind für den Screenreader nicht mit Rollen und Status versehen
  • Einige Inhalte werden im Hochkontrastmodus nicht angezeigt, bspw. einige Buttonrahmen
  • die logische Reihenfolge der Überschriften ist nicht korrekt
  • Die aktive Seite ist ausschließlich durch Farbinformation und nicht ausreichenden Kontrast zu sehen
  • Kontraste sind an folgenden Elementen nicht ausreichend hoch:
    • weißer Text auf blauem Hintergrund
    • Primärer Button
    • Metanavigation
    • orangener Unterstrich bei Links
    • Akkordeonpfeil beim Social Media
    • Tastaturfokus hat manchmal zu schwachen Kontrast
  • Akkordeon-Elemente können nicht mit der Tastatur angesteuert werden
  • die Cookie-Consent-Steuerung ist erst ganz zum Schluss per Tastatur erreichbar
  • Man erreicht mit der Tastatur einige versteckte Elemente
  • Die Fokusreihenfolge der Social-Media-Beiträge entspricht nicht der erwarteten Reihenfolge

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.

Zeitpunkt, bis wann Barrieren abgebaut werden

Alle oben genannten noch nicht barrierefreien Punkte sollen zum Ende 2026 behoben werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung der Barrierefreiheit wurde am 7. Februar 2025 erstellt und zuletzt überprüft.
Die Erklärung basiert auf den Ergebnissen einer Prüfung durch Dritte. Die Stichprobenauswahl ist gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 Anhang I Kapitel 3 erfolgt.
Vereinfachte Überwachung zur BITVO M-V durch
Deutsche Telekom MMS GmbH
im Auftrag der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
am 30.05.2024

Evaluationsmethode

Vereinfachte Überwachung zur BITVO M-V durch
Deutsche Telekom MMS GmbH
im Auftrag der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
am 30.05.2024

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden. Diese prüft, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.

Dafür wurde im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV die Anlauf- und Überwachungsstelle "Digitale Barrierefreiheit" eingerichtet.

Sie sind beispielsweise mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Kontakt

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 9344
Telefax: +49 (385) 588 9703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V